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Liebe Sportfreunde,
seit dem 23.11. gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln für unseren Basketballsport:
2 G plus in der Freizeit
Für Freizeit und Kultur ist 2 G plus der neue Standard. In entsprechende Einrichtungen oder zu Veranstaltungen darf also nur noch, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt (PCR-Test oder Schnelltest).
2G plus gilt für den Zugang von Anbietern, Veranstaltern, Betreibern, Besuchern, Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, zu Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätzen.
Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein PCR-Test darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen, ein Schnelltest nicht mehr als 24 Stunden. Ein Selbsttest reicht nur, wenn er unter Aufsicht vorgenommen wurde, was schriftlich bestätigt wird (maximal 24 Stunden alt).
Von 2 G plus ausgenommen sind ebenfalls Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - das müssen sie durch ein Attest nachweisen und sie müssen einen negativen PCR-Test vorweisen. Bei 2 G plus gelten alle Schüler automatisch als getestet.
Eine Sonderregel gibt es noch für ungeimpfte Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren: Sie dürfen, auch wenn 2 G plus gilt, Sport treiben, also zum Beispiel am Vereinssport in der Halle teilnehmen. Wörtlich heißt es in der Corona-Verordnung: "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten". Das gilt laut Innenministerium auch für den privaten Besuch des Hallenbads. Ins Kino, Stadion, Konzert oder in einen Club dürfen ungeimpfte Zwölf- bis 17-Jährige aber nicht. Diese Übergangsregel gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Sonderregeln für Hotspots
Über die landesweit geltenden Bestimmungen hinaus gibt es einige Verschärfungen für Corona-Hotspots. Als solche gelten alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 1000 beträgt. Dort müssen die Gastronomie, die Hotels, die Sport- und Kulturstätten schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden verboten. Gelockert wird das erst wieder, wenn der örtliche Inzidenzwert fünf Tage oder länger unter 1000 liegt.
Können diese Bedingungen an den jeweiligen Spielorten nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig - wenigstens 2 Tage vor dem Spieltermin - eine Spielverlegung bzw. Spielabsage bei den Spielleitern zu beantragen, die dort wohlwollend und kostenfrei behandeld wird.
Versuchen wir unter diesen Bedingungen, unseren Sport so lange wie möglich auszuüben.
Gut Sport!
Klaus Wolf, Sportreferent BBV-Bezirk Oberfranken
Michael Schilling, 25.11.2021
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